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Beiträge für die Zeit danach
Ja sowas gibt's, Beiträge für die Zeit nach der Kündigung. Bei meiner (ehemaligen) Hausratversicherung. Anfang
August, genau genommen am 4.8.06 wurde meine Hausratversicherung
gekündigt, da wir ja nun 2 hatten und die "Jüngere" von beiden (alsoder
Hausratversicherungen...) sofort gekündigt werden kann.
Möglicherweise
fand meine bisherige Versicherung das blöd. Deswegen hat sie lange Zeit
still vor sich hingemault, sich dann aber doch Mitte Oktober dazu
hinreißen lassen, mir wie gewohnt dieBeitragsrechnung bis Mitte Oktober
2007 zuzusenden. Ein Anruf machte dann deutlich, dass die etwas im Rückstand sind mit ihren Bearbeitungen und die Rechnung sollte unbeachtet zuhause liegen bleiben. Nichts leichter als das !
Am
18.11.06 bekam ich dann wieder eine Beitragsrechnung (hää?). Darin war
zunächst das Erlöschen meiner Versicherung zum Anfang August 2006
bestätigt. Ah, prima !
Deshalb sollte ich auch eine Gutschrift bekommen für die bereits im
Oktober 2005 gezahlten Beiträge für die Zeit von August bis Mitte
Oktober 2006. So weit, so gut.
Darunter stand dann allerdings der Beitrag für die Zeit bis Mitte Oktober 2007. Hm. Erneut
hat mein Versicherungsmakler bei der Versicherung angerufen.Erneut
sollte ich das Ganze mal unbeachtet zuhause liegen lassen.Nichts
leichter als das ....
Das Mahnwesen dieser Versicherung ist
allerdings mehr auf Zack als die Kündigungsabteilung. Die haben nämlich
im Gegensatz zu ihren Kollegen
nur 12 Tage anstatt 3 1/2 Monate gebraucht, um mir eine Mahnung zu
schicken für den noch ausstehenden Beitrag für 2007 incl.
Mahngebühren.Wobei auch hier freundlicherweise die Gutschrift von
August bis Oktober diesen Jahres gegengerechnet wurde. Danke schön.
Dieses
Mal habe ich's dann selber in die Hand genommen, das Telefon, flott
gewählt und dem jungen Mann an der Service-Hotline mein Problem
geschildert. "Haben Sie denn eine Kündigungsbestätigung von uns bekommen ?" "Nein,
nicht direkt, aber eine Beitragsrechnung, in der drin' steht,dass meine
Versicherung erloschen ist, ich eine Gutschrift bekomme und dann den
Beitrag für's kommende Jahr zahlen soll" Räuspern am anderen Ende. "Ähm," erneutes nervöses Räuspern, "können Sie das evtl. nochmal in einer E-Mail an uns schreiben ?"
Klar,
es ist nun verewigt, mein Erstaunen über die Beitragsberechnung einer
gekündigten Hausratversicherung. Vielleicht ist das allerneueste für
diejenigen, die ganz sichergehen wollen: Beiträge für die gekündigte
Versicherung- sicher ist sicher. Man muss auch vorsorgen.Oder eben
nachsorgen. Seien Sie sich versichert !
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Geschrieben am: 21:00, 1.12.2006 |
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